Familienrecht


Im Bereich des Familienrechts besteht ein weites Spektrum an Fallgestaltungen, welche seit Jahren fundiert von unserer Kanzlei betrieben werden. Hierunter fallen insbesondere:


  • Unterhaltsangelegenheiten in Form der Durchsetzung wie auch Abwehr bzw. Minimierung; insbesondere Unterhalt unter Ehleuten, Geschiedenen sowie in Eltern- Kind-Verhältnissen
  • Ehescheidungsverfahren samt Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
  • Durchsetzung und Abwehr bzw. Minimierung von Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht (z.B. Zugewinnausgleich)
  • Verfahren betreffend die elterliche Sorge, insbesondere Umgangsrechtsangelegenheiten bei Eltern-Kind-Beziehungen
  • Vertretungen in Erbscheinsverfahren
  • Verfahren, welche die Abstammung klären (z.B.: Vaterschaftsanfechtungen) samt Folgefragen