Familienrecht
Im Bereich des Familienrechts besteht ein weites Spektrum an Fallgestaltungen, welche seit Jahren fundiert von unserer Kanzlei betrieben werden. Hierunter fallen insbesondere:
- Unterhaltsangelegenheiten in Form der Durchsetzung wie auch Abwehr bzw. Minimierung; insbesondere Unterhalt unter Ehleuten, Geschiedenen sowie in Eltern- Kind-Verhältnissen
- Ehescheidungsverfahren samt Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
- Durchsetzung und Abwehr bzw. Minimierung von Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht (z.B. Zugewinnausgleich)
- Verfahren betreffend die elterliche Sorge, insbesondere Umgangsrechtsangelegenheiten bei Eltern-Kind-Beziehungen
- Vertretungen in Erbscheinsverfahren
- Verfahren, welche die Abstammung klären (z.B.: Vaterschaftsanfechtungen) samt Folgefragen